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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2007 - 2 S 9.07   

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https://dejure.org/2007,21515
OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2007 - 2 S 9.07 (https://dejure.org/2007,21515)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2007 - 2 S 9.07 (https://dejure.org/2007,21515)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - 2 S 9.07 (https://dejure.org/2007,21515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Ablehnung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts nach einer Scheidung; Ausübung von Prostitution als Indiz für den Bestand einer Scheinehe im aufenthaltsrechtlichen Sinne; Anforderungen an die Qualifizierung des Bestandes einer ehelichen ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; AufenthG § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AufenthG § 31 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Saarlouis, 28.11.2003 - 2 F 32/03
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2007 - 2 S 9.07
    Auch das Vorbringen der Antragstellerin - das offensichtlich in enger Anlehnung an das Vorbringen einer anderen Antragstellerin in einem Verfahren des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (vgl. Beschluss vom 28. November 2003 - 2 F 32/03 -, InfAuslR 2004, S. 116 [117]) formuliert wurde -, wonach die Rückkehrverpflichtung für sie eine besondere Härte darstelle, da sie als Frau, deren vormalige Ehe mit einem Europäer gescheitert sei, aufgrund der Sitten- und Moralvorstellungen und kulturellen Besonderheiten in Thailand als "Nutte" angesehen werde, gesellschaftlich keine Chance mehr habe und mangels Berufs keine Möglichkeit habe, in Thailand zu überleben, gibt keinen Anlass zu einer vom Verwaltungsgericht abweichenden Bewertung, wonach hier keine besondere Härte erkennbar ist, die es erforderlich macht, der Antragstellerin den weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik zu ermöglichen.
  • OVG Saarland, 23.11.2005 - 2 W 31/05

    Nacheheliches Aufenthaltsrecht für Thailänderin - Härteklausel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2007 - 2 S 9.07
    Unter dem Aspekt der Rückkehr in das Heimatland kann daher eine besondere Härte nur zugebilligt werden, wenn die von der Antragstellerin zu gewärtigenden Schwierigkeiten der Wiedereingliederung in die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Herkunftslandes deutlich über die damit naturgemäß immer verbundenen Probleme hinausgehen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23. November 2005 - NVwZ-RR 2006, S. 357).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2010 - 3 B 23.08

    Togo; Visum; Ausreise; Eheschließung in Belgien; Ehegattennachzug zu deutscher

    Beide Ehegatten müssen ernsthaft beabsichtigen, im Bundesgebiet eine auf Dauer angelegte eheliche Lebensgemeinschaft zu führen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, 42 f.; Senatsbeschluss vom 19. Februar 2009 - OVG 3 N 40.07 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2007 - OVG 2 S 9.07 -, AuAS 2007, 98).
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